Gewässer- und Trinkwasserschutz
Trinkwasserschutz
Der wichtigste Aspekt bei der Genehmigung eines Langzeit-Wärmespeichers ist die Einhaltung der Gesetze und Richtlinien zum Trinkwasserschutz. Es gelten die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHGℹ️) in Verbindung mit den Wassergesetzen der jeweiligen Bundesländer. Im WHG werden alle Maßnahmen geregelt, die die Entnahme bzw. das Wiedereinleiten, Umleiten und Absenken von Grundwasser betreffen. Weiterhin werden darin alle Maßnahmen untersagt, die zu schädlichen Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers führen können. Hinsichtlich der genannten Gesichtspunkte sind die verschiedenen Speicherkonzepte unterschiedlich zu bewerten.
Behälter-Wärmespeicher
Relativ unproblematisch für eine Genehmigung sind Behälter– und Erdbecken– Wärmespeicher, da kein Wasseraustausch mit der Umgebung stattfindet und diese Speicher in aller Regel so gut wärmegedämmt sind, dass trotz hoher Betriebstemperaturen kein nennenswerter Einfluss auf das angrenzende Erdreich ausgeübt wird.
Erdsonden-Wärmespeicher
Bei einem Erdsonden-Wärmespeicher kann für die Genehmigung ein geologisch-hydrogeologisches Gutachten erforderlich sein, das Auskunft über das Vorkommen und die Strömungsverhältnisse der verschiedenen Grundwasserschichten gibt. Da für die Planung des Speichers ohnehin ausführliche Untersuchungen erforderlich sind, bedeutet dies in der Regel keinen gravierenden Mehraufwand. Weiterhin sollten detaillierte Berechnungen über die langfristige Erwärmung des umgebenden Erdreichs vorgelegt werden.
Aquifer-Wärmespeicher
Die Nutzung eines Aquifers als Wärmespeicher durch direkten Wasseraustausch stellt naturgemäß die größte Beeinflussung des Untergrunds dar und erfordert meist ein aufwendiges Genehmigungsverfahren. Insbesondere ist eine sichere und dauerhafte Abtrennung der zur Wärmespeicherung genutzten Grundwasserhorizonte von anderen Wasser leitenden Schichten zu gewährleisten. Weiterhin sollten chemische und biologische Analysen des vorliegenden Grundwassers vorgenommen werden, um Vorhersagen über mögliche Veränderungen durch die Temperaturerhöhung treffen zu können.
Trinkwasser-Schutzzone
Befindet sich ein möglicher Speicherstandort in einer Trinkwasserschutzzone, ist eine wasserrechtliche Genehmigung nur in Ausnahmefällen möglich. Allenfalls bei einer Lage in der erweiterten Zone III, d.h. in der äußeren Randzone, kann von der zuständigen Wasserbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Bauzeit und Stilllegung
Neben der Beachtung obiger Punkte, die hauptsächlich den Betrieb des Wärmespeichers betreffen, sind auch eventuellen Beeinträchtigungen der Umwelt während der Bauphase oder nach einer Stilllegung der Anlage Rechnung zu tragen.
Nach einer eventuellen Betriebsstilllegung der Speicheranlage wird vielfach eine geordnete Entsorgung gefordert. Dies bedeutet, dass bei allen Speichertypen, für die Bohrungen erstellt wurden, sichergestellt werden muss, dass die Leitungen bzw. die Rohre mit gut abdichtendem Material verfüllt werden. Ebenfalls dürfen nur unbedenkliche Materialien in den Boden eingebracht werden.
Genehmigungs-Prozess
Derzeit existiert kein allgemeingültiges Genehmigungsverfahren. Aufgrund der individuellen Gegebenheiten eines Langzeit-Wärmespeichers ist es sinnvoll, frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Wasserbehörden aufzunehmen und das notwendige Antrags- und Genehmigungsverfahren gemeinsam abzusprechen. Sollte der Wärmespeicher tiefer als 100 m unter die GOKℹ️ reichen, fällt die Genehmigung in den Zuständigkeitsbereich der Bergämter der einzelnen Bundesländer. Diese beziehen dann die untergeordneten Wasserwirtschaftsämter in das Verfahren mit ein.