European Energy Performance of Buildings Directive
Die am 19. Mai 2010 vom europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie zur Gesamteffizienz von Gebäuden [engl. European Energy Performance of Buildings Directive (EPBD)], verpflichtet die Mitgliedstaaten Mindeststandards für die Energieeffizienz neuer und renovierter Gebäude zu setzen. Am 30. Mai 2018 wurde diese Richtlinie überarbeitet und ergänzt.
Die Erfüllung dieser Mindeststandards wird anhand des Energieausweises nachgewiesen, der beim Verkauf oder bei Neuvermietung eines Gebäudes vorgelegt werden muss. Er beinhaltet Angaben zum Energieverbrauch und in den meisten Mitgliedstaaten auch Empfehlungen zur Energieeinsparung. Aktuelle EU-Rechte können unter EUR-Lex nachgeschlagen werden.