Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Vorrang erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung gewährleisten.
Durch das EEG sollen fossile Ressourcen geschont und Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert werden.
Die erste Version des EEG trat am 01. April 2000 in Kraft, im Laufe der Jahre wurde dieses Gesetz mehrmals novelliert. Zuletzt konsolidiert wurde das EEG am 16. Juli 2021.
Die erneuerbare Stromerzeugung wird zunehmend im Zusammenhang mit der gesamten Strom- und Wärmeversorgung Deutschlands gesehen. Hierbei wird die erneuerbare Stromerzeugung bei der Sektorkopplung so gesteuert, dass das Stromnetz unterstützt und möglicher überschüssiger, erneuerbar erzeugter Strom z.Bsp. zur Wärmeerzeugung genutzt wird. Diese Sektorkopplung ist auch für die Realisierung von Wärmespeichern interessant. Nähere Infos erhalten Sie unter Multifunktions-Wärmespeicher.