Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) hat eine effiziente Strom- und Wärmeerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung zum Ziel. Durch das KWKG wird Strom aus KWK-Anlagen, der Aus- und Neubau von Wärme- und Kältenetzen und Wärme- und Kältespeichern gefördert.
Die Dauer und Höhe des gesetzlich festgelegten KWK-Zuschlags hängt hierbei von der Anlagengröße ab, wobei nur KWK-Strom vergütet wird, der nicht unter die EEG-Förderung fällt. Zusätzlich besteht eine Einspeisevergütung, die zwischen Anlagen- und Netzbetreiber vereinbart wird.
Das KWK-Gesetz trat am 01. April 2002 erstmals in Kraft, mit Wirkung zum 27. Juli 2021 wurde es zuletzt konsolidiert.