Gebäudeenergiegesetz GEG
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) trat am 01.November 2020 zum ersten Mal in Kraft. Das GEG löste damit das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Unter anderem schreibt das Gesetz vor, dass bei einem Neu- oder Umbau ein Teil des Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken ist.