Das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG des Bundes trat am 1. Januar 2009 in Kraft mit dem Ziel,
"...unter Wahrung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit ... den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen."
Dieser gesetzlich vorgeschriebenen Nutzung erneuerbarer Energien wird u.A. gerecht, wer seinen Wärmeenergiebedarf zu min. 15% aus solarer Strahlungsenergie deckt!